EINTRAG IN DEN VERANSTALTUNGSKALENDER

Wichtige Hinweise für eine Meldung / Eintragung einer Veranstaltung
Sollte die einzutragende Veranstaltung als eine offizielle A.D.D.I. Veranstaltung* (A.D.D.I. als Ausrichter, Veranstalter, oder Sponsor) im Veranstaltungskalender aufgeführt werden, so sind die folgende Hinweise zu beachten. In allen anderen Fällen, wie z.B. eine gewünschte Eintragung einer Veranstaltung einer Schule oder Verein welcher nicht der A.D.D.I. angehört bzw. in welchen es sich nicht um eine Ausschreibung einer offiziellen A.D.D.I. Veranstaltung handel), sind nur die Punkte 2. und 3. als verbindlich zu beachten.


1. Der Termin der Veranstaltung darf sich nicht mit einem bereits veröffentlichten / offiziellen A.D.D.I. Termin (siehe unter Veranstaltungskalender) überschneiden. Die Geschäftsstelle der A.D.D.I. behält sich in diesem Fall das Recht vor, aus wichtigen Termingründen offizielle Veranstaltungen nachträglich uf diesen Termin zu legen. Bitte setzen Sie sich daher im Voraus mit dem Präsidium in Verbindung um eine Überschneidung zu vermeiden.

 

2. Angeschlossene Mitglieder der A.D.D.I. aus Vereinen, Schulen und Clubs sollten generell bei Teilnahme eine er- mässigte Teilnahmegebühr erhalten. Die Höhe bestimmt der Ausrichter / Veranstalter im eigenen Ermessen. Der ermäßigte Gebührensatz muss auf der Ausschreibung eindeutig aufgeführt sein.

 

3. In der A.D.D.I. als Mitglied registrierte Schulen / Vereine und Clubs dürfen in ihrer Werbung zu einer Vereins- oder Schulveranstaltung, (sofern die A.D.D.I. entweder als Ausrichter / Veranstalter oder Sponsor) auftritt, das offizielle Logo, sowie den Begriff "A.D.D.I. Martial Arts Organisation" offiziell nur für die betreffende Veranstaltung in ihrer Werbung uneingeschränkt nutzen. Im Falle einer erneuten Veranstaltung bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Präsidium der A.D.D.I. Eine Kennzeichnung als "offizielle A.D.D.I. Veranstaltung" gleich in welcher Art, Form und Umfang ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet. Bitte beachten Sie die Rechtsfolgen bei einem "Markenmissbrauch". Das A.D.D.I. Logo fällt unter das hiesige Markenschutzrecht!

 

4. Funktionäre und Beauftragteder A.D.D.I. bzw. Mitglieder des Präsidiums müssen zu allen gemeldeten Veranstaltung freien Zugang erhalten. Sie gelten laut. der Geschäftsordnung der Organisation zum Führungsstab und haben somit "VIP-Status". Der Nachweis erfolgt durch das jeweilige Mitglied in Form eines personalisierten Mitgliedsausweis der Organisation.


  

 

EINTRAG IN DEN OFFIZIELLEN VERANSTALTUNGSKALENDER

 


  

 

ANGABEN ZUR VERANSTALTUNG

 

 
*als eine offizielle A.D.D.I.-Veranstaltung eintragen?*